Beauftragte (Berlin/Brandenburg) Beauftragter für Arbeits-, Brand-, Umweltschutz und Arbeitssicherheit
- Laufende Nr
- 643
- SYS_1
- SYS_2
- SYS_3
- SYS_4
- Beauftragte
- ORGEINHEIT
- UNB
- AUFGFAM
- ERAAA
- Beauftragter für Arbeits-, Brand-, Umweltschutz und Arbeitssicherheit
- Tarifgebiet
- Berlin/Brandenburg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Arbeitssicherheit Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers und die sonst für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung der Mitarbeiter ist sicher zu gestalten und die Mitarbeiter anzuleiten. Analysieren und Aufbereiten neuer Vorschriften, Bereitstellung und Überwachung bei der Umsetzung. Beurteilung aller Beschaffungsvorgaben von technischen Arbeitsmitteln und Betriebsanlagen sowie Überprüfung der sicherheitstechnischen Beschaffenheit. Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung durch regelmäßige Betriebsbegehung. Erarbeitung und Bereitstellung von Unterlagen zur Information, Schulung und Unterstützung der Fachabteilungen bei der Unterweisung. Erfassung und Auswertung aller Unfälle, Abwicklung des Unfallmeldewesens. Betrieblicher Umweltschutz Sicherstellung und Überwachung eines zeitgemäßen Umweltschutzes. Unterstützung und Beratung in der Durchführung von technischen und organisatorischen Umweltschutzmaßnahmen. Analysieren und Aufbereiten neuer Vorschriften. Erstellen von Genehmigungsanträgen und Verfolgung bis zur Genehmigung bei Änderungen/ Neuplanungen von genehmigungspflichtigen Anlagen. Beratung, Unterstützung und Überwachung aller Bereiche bezüglich sach- und vorschriftengemäßen Umgangs mit gefährlichen Stoffen. Erstellung eines Gefahrstoffkatasters und regelmäßige Ergänzung durch Überwachung des Umganges mit gefährlichen Stoffen. Brandschutz Aufstellen der Brandschutzordnung, festlegen der Flucht- und Rettungswege. Erstellung eines betrieblichen Gefahrenabwehrplans. Behörden und Koordination der Behörden (z.B. Baurechtsamt, VdS, vfdb usw.). Mitwirkung bei der Planung von vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen, Erstellung eines betriebl. Gefahrenabwehrplans. Erstellung und Pflege eines Brandschutzkonzeptes. Aufzeigen von Mängeln im vorbeugenden Brandschutz, Maßnahmen zur Beseitigung. Erstellen und Herausgabe von Betriebsanweisungen im Bereich des Brandschutzes.